Im Geiste Jesu?
Am Anfang der Apostelgeschichte (Apg. 1,26) wird Matthias gewählt und „den Aposteln hinzugezählt”, damit die Zwölfzahl wieder aufgefüllt ist. Nach Lukas sind es „die Apostel“, nach Matthäus und Markus sind es „die Zwölf“, die mit Jesus in den Abendmahlssaal gehen. „Die Zwölf“ und „Apostel“ sind daher zwei Worte für dieselbe Menschengruppe. Das heißt, den Auftrag, die heilige Messe zu feiern, war nicht an eine undefinierte Gruppe von Menschen gerichtet. Vielmehr sagte Christus eben ausschließlich zu den Aposteln: „Tut dies zu meinem Gedächtnis.“ Man kann – frei nach Luther – all das, was man nicht schlüssig findet, selbst interpretieren. Pfarrer Rohner liefert aber in seinem Leserbrief vom 9. Jänner selber ein Beispiel dafür, wie schnell man mit dieser Methode nicht nur dem Glauben der katholischen Kirche, sondern auch einer schlüssigen Argumentation aus der Heiligen Schrift widerspricht. Der Rückgriff auf den „Geist Jesu“ ist nichts anderes als ein Freibrief, mit dem man die sachliche Diskussion durch subjektive Behauptungen ersetzt. Das Stichwort „Ungleichheit der Gläubigen”, mit dem man sowohl das Weiheamt als auch die Hierarchie ablehnt, ist weder katholisch noch biblisch begründbar. Auch die gesamte Glaubensüberlieferung, auf die ich mich im letzten Leserbrief bezog, widerspricht all diesen auf Luther zurückzuführenden und von ihm aufgestellten Glaubensaussagen.
P. Bernhard Kaufmann, Dornbirn
Blendende Aussichten
Ich wohne zwar in Lindau, arbeite aber in Bregenz – und das sehr gerne. Denn jeden Morgen, wenn ich zur Arbeit radle, strahlt mir die Schönheit des Landes Vorarlberg mit ihrer traumhaften Landschaft, den „g’hörigen“ Leuten entgegen und blendet mich geradezu. Doch nicht nur die. Geblendet werde ich jetzt im Winter auch von den Lichtern der mir entgegenkommenden Radler. Im motorisierten Individualverkehr gibt es die sinnvolle Anordnung, innerorts und bei Gegenverkehr das Fernlicht abzublenden. Es ist einfach zu hell, zu aggressiv und gefährdet dadurch andere Verkehrsteilnehmer. Nun glaube ich nicht, dass die beschrieben Radfahrer tatsächlich mit Fernlicht unterwegs sind, die Blendkraft ihrer Leuchtmittel hält damit aber problemlos mit. Etwas anderes außer die gleißende Lichtquelle zu erkennen, ist leider absolut unmöglich, ich hab’s versucht. Daher appelliere ich erstens an alle Radler, zu überlegen, ob sie wirklich mit Flutlichtanlagen auf der Pipeline unterwegs sein müssen und möchte mich zweitens vorauseilend schon einmal bei all denjenigen Fußgängern, Hunden oder unbeleuchteten Radlern entschuldigen, die ich unweigerlich irgendwann über den Haufen fahren werde.
Torben Nakoinz, Lindau (D)