Sterbehilfeurteil hinterlässt Spuren

Verfassungsjurist: Höchstrichter werden nach Karlsruhe blicken.

Wien Das Bundesverfassungsgericht hat das Sterbehilfeverbot in Deutschland gekippt. In Österreich steht eine Entscheidung des Höchstgerichts zum assistierten Suizid noch bevor. Mit dem entsprechenden Antrag wollen sich die Richter aber frühestens im Juni befassen. Verfassungsjurist Peter Bußjäger gl

zum Artikel: Wenig Spielraum bei Sterbehilfe
Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die VN in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.