Sozialhilfe könnte vor Höchstgericht landen

Volksanwalt prüft, Mindestsicherung vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen.

Bregenz. Am 1. Juli tritt die Vorarlberger Mindestsicherung in Kraft. Die entsprechende Verordnung wurde am Dienstag der Vorwoche von der Landesregierung abgesegnet: Mit einigen Passagen, die gegen das Völker-, Unions- und Verfassungsrecht verstoßen könnten, meint Vorarlbergs Landesvolksanwalt Flori

zum Artikel: Sozialhilfe wohl Fall für Justiz
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