Böse Worte mit teuren Folgen

Feldkirch. Ein Erbschaftsstreit zwischen zwei benachbarten, verwandten Familien hatte am Landesgericht Feldkirch ein gerichtliches Nachspiel. Weil er seinem Schwager mit einer „Puffn“ gedroht hatte, wurde der Angeklagte zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 3120 Euro verurteilt. /B1

zum Artikel: Mit der „Puffn“ gedroht
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