Neues Erbrecht bringt Angeln

Sogar eine Enterbung bei seelischem Leid ist künftig möglich.

Dornbirn. Mit gravierenden Änderungen wartet das Erbrecht ab 2017 auf. So werden beispielsweise Ehegatten bessergestellt, gleichzeitig ist eine Enterbung bei schwerem seelischem Leid möglich. Zudem wird im neuen Erbrecht die Fälschungssicherheit von Testamenten erhöht. Für am Computer geschriebene T

zum Artikel: Der letzte Wille zählt
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