Raststätte wird erneut geprüft
Hörbranz. Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda hat beim Widmungsverfahren rund um die Raststätte Hörbranz „grobe Verfahrensfehler“ festgestellt. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof befindet sich bereits in Bearbeitung. /A5