Raststätte, Klage die nächste

von Geraldine Reiner
Auf dem Areal des ehemaligen Autobahnzollamts soll diese Raststätte entstehen. 
Auf dem Areal des ehemaligen Autobahnzollamts soll diese Raststätte entstehen. 

Verfassungsgerichtshof soll das Widmungsverfahren erneut unter die Lupe nehmen. 

Hörbranz. (VN-ger) Nach umgehender Prüfung der Unterlagen steht für Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda fest: Beim Widmungsverfahren rund um die Raststätte Hörbranz wurden auch im zweiten Anlauf „grobe Verfahrensfehler“ begangen. „Es wurde kein Auflageverfahren durchgeführt, das ist unserer Mei

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