Raststätte, Klage die nächste

Verfassungsgerichtshof soll das Widmungsverfahren erneut unter die Lupe nehmen.
Hörbranz. (VN-ger) Nach umgehender Prüfung der Unterlagen steht für Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda fest: Beim Widmungsverfahren rund um die Raststätte Hörbranz wurden auch im zweiten Anlauf „grobe Verfahrensfehler“ begangen. „Es wurde kein Auflageverfahren durchgeführt, das ist unserer Mei