Und da war noch . . .

. . . ein Chef eines Schweizer Unternehmens, der einen seiner Mitarbeiter bei der Einreise nach Deutschland vor dem Gefängnis bewahrt hat. Er bezahlte nämlich den Großteil einer Geldstrafe für den 38-Jährigen, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Urkundenfälschung vorlag. Demnach musste er

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