Termin für Teichtmeister-Prozess

Am 5. September muss sich Florian Teichtmeister wegen Besitzes zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen am Wiener Landesgericht verantworten. apa
Dem Ex-Burgschauspieler droht im Fall einer Verurteilung der Maßnahmenvollzug.
Wien Am 5. September muss sich der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes und Herstellung zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchdarstellungen am Wiener Landesgericht verantworten. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 43-Jährigen (für ihn gilt die Unschuldsvermutung) nicht