Grillen als Nahrungsmittel – neue EU-Regelung tritt in Kraft

Hamburger aus Grillenmehl sind nun auch in der EU zugelassen.  ap

Hamburger aus Grillenmehl sind nun auch in der EU zugelassen.  ap

brüssel Von heute an dürfen Hausgrillen in Lebensmitteln verwendet werden. Dann tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, wonach die auch als Heimchen bekannten Insekten gefroren, getrocknet oder als Pulver verwendet werden können. Zwei Tage später gilt das dann auch für Larven des Getreideschimmelkäfers.

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