Grillen als Nahrungsmittel – neue EU-Regelung tritt in Kraft

Hamburger aus Grillenmehl sind nun auch in der EU zugelassen. ap
brüssel Von heute an dürfen Hausgrillen in Lebensmitteln verwendet werden. Dann tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, wonach die auch als Heimchen bekannten Insekten gefroren, getrocknet oder als Pulver verwendet werden können. Zwei Tage später gilt das dann auch für Larven des Getreideschimmelkäfers.