Haft nach Kastration auf Wunsch
München Ein 67 Jahre alter Mann, der zugegeben hat, mehreren Männern auf deren Wunsch die Hoden entfernt zu haben, muss acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht München II verurteilte den Angeklagten nun wegen schwerer, gefährlicher und einfacher Körperverletzung. Ursprünglich war