Und da war noch . . .

. . . ein Rechtschreibfehler, der einem Häftling in Frankreich die Flucht ermöglicht hat. Weil in einem Gefängnisdokument ein Nachname falsch geschrieben wurde, erhielt ein wegen eines Raubüberfalls zu zehn Jahren Haft verurteilter 34-Jähriger irrtümlich einen Freigang und nutzte die Gelegenheit zum

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