Und da war noch . . .

. . . eine Frau in Rheinland-Pfalz, der wegen eines verrutschten Kommas auf der Überweisung eine gebrauchte Kinderhose teuer zu stehen kam. Nach Angaben des Amtsgerichts Trier hatte die Frau die Hose im Internet bestellt, die Überweisung aber unsauber ausgefüllt. So zahlte sie nicht 10, sondern 1000

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