Und da war noch . . .

. . . eine deutsche Filiale der Modekette Hollister, die das „Würfelprinzip“ für Taschenkontrollen einführt. Wer die Vier würfelt, wird kontrolliert, so die außergerichtliche Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung. Für die Mitarbeiter der Filiale im hessischen Frankfurt gilt das als

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