Polizist verliert Pension wegen Kinderpornos
Lüneburg. Wer als Polizist Kinderpornos besitzt, ist für den Dienst ungeeignet und verliert den Anspruch auf Pension. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigt. Der Hauptkommissar der Bundespolizei hat