Abriss nicht als Drohung, sondern gesetzlich vorgeschrieben

Schwarzach Unter Besitzern alter Wohnhäuser im Bregenzerwald herrscht Aufregung: Wie alle Eigentümer, die ihr Wohnobjekt leer stehen lassen, müssen auch sie die Leerstandsabgabe bezahlen. Ausgenommen sind nur jene, deren Haus oder Wohnung so stark verfallen ist, dass man nicht mehr darin wohnen kan

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