Gewaltandrohung wegen einem Teppich

feldkirch Mit einer Entschuldigung statt einer Verurteilung davongekommen ist bei einer Verhandlung am Landesgericht Feldkirch ein Angeklagter, der seiner Nachbarin Schläge angedroht hatte, sollte sie nicht einen Teppich vom Zaun nehmen, der die Grundstücke trennte. Die Verfahrenskosten in der Höhe

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