Zu wenig Inklusion in Betrieben des Landes
Trotz Verbesserungen muss Vorarlberg noch immer hohe Strafzahlungen leisten.
Bregenz Es gibt eine gesetzliche Pflicht, je 25 Beschäftigten zumindest eine begünstigte behinderte Person einzustellen. Das Land Vorarlberg ist trotz Verbesserungen noch immer weit davon entfernt, diese Vorgaben zu er