Hohe Hürden bei der Sterbehilfe bleiben

WieN Das Verbot der Suizidhilfe bleibt aufrecht. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kam in einem Verfahren zum Schluss, dass das Verbot nicht gegen die Verfassung verstößt. Gleiches gilt für das sogenannte  Sterbeverfügungsgesetz und die darin geregelten Voraussetzungen, unter denen eine Person Hilf

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