Beschlagnahme von „Raserautos“

SChwarzach In Vorarlberg sind seit dem Inkrafttreten der 34. Straßenverkehrsnovelle am 1. März dieses Jahres sieben Autos und zwei Motorräder von Extrem-Rasern beschlagnahmt worden. Zwei der betreffenden Kfz wurden „behördlich beschlagnahmt“. Das bedeutet, dass sie nicht mehr an ihre ursprünglichen

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