Ermittlungsverfahren neu geordnet

Wien Der Verfassungsgerichtshof krempelt Ermittlungsverfahren um. Staatsanwaltschaften dürfen Handys in Zukunft nämlich nicht mehr ohne richterliche Bewilligung beschlagnahmen und auswerten. Das greife zu stark in die Lebensumstände tatverdächtiger Personen ein, entschied das Höchstgericht. Die Fre

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die VN in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.