Ermittlungsverfahren neu geordnet
Wien Der Verfassungsgerichtshof krempelt Ermittlungsverfahren um. Staatsanwaltschaften dürfen Handys in Zukunft nämlich nicht mehr ohne richterliche Bewilligung beschlagnahmen und auswerten. Das greife zu stark in die Lebensumstände tatverdächtiger Personen ein, entschied das Höchstgericht. Die Fre