Zehn Makler im Land angezeigt
Sie sollen zu Unrecht Provisionen und Gebühren verlangen.
Schwarzach Seit Juli dieses Jahres gilt bei Maklerprovisionen das sogenannte Bestellerprinzip. Provision zahlt der, der den Makler beauftragt. Und das ist in der Regel der Vermieter. Wohnungssuchende müssen also keine Provision bezahlen.