Firmenchefin prellte Gesundheitskasse

Am Landesgericht Feldkirch ist eine 39-jährige ehemalige Firmeninhaberin wegen Vorenthaltung von Dienstnehmerbeiträgen an die Sozialversicherung zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Die Frau gab als Grund an, sie hätte ihre Mitarbeiter ansonsten nicht entlohnen können. »A10

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