Hohe Geldstrafe für geringe Beute

Am Landesgericht Feldkirch ist ein 17-Jähriger nach dem Aufbrechen einer Zeitungskasse zu einer teilbedingten Geldstrafe in der Höhe von 1400 Euro verurteilt worden. Damit wurde seine Strafe im Verhältnis zur geringen Beute von 2,30 Euro relativ hoch bemessen, da es als Einbruchsdiebstahl galt. »A10

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