Auch Krebspatienten sind von Impfpflicht ausgenommen
Wien Grundsätzlich unterliegen alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab dem Alter von 18 Jahren der Impfpflicht. Grundsätzlich. Doch es gibt eine Vielzahl von Ausnahmen. Nicht der Impfpflicht unterliegen etwa Schwangere oder Personen, die durch die Impfung in ihrer Gesundheit gefährdet werden kön