Auch Krebspatienten sind von Impfpflicht ausgenommen

Wien Grundsätzlich unterliegen alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab dem Alter von 18 Jahren der Impfpflicht. Grundsätzlich. Doch es gibt eine Vielzahl von Ausnahmen. Nicht der Impfpflicht unterliegen etwa Schwangere oder Personen, die durch die Impfung in ihrer Gesundheit gefährdet werden kön

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die VN in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.