Nur Behörde darf Positive „befreien“

Müssen Mitarbeiter, die positiv getestet oder Kontaktpersonen sind, in Quarantäne, gibt es eine Entschädigung. AFP
Bregenz In puncto Lockerungen liebt es Landeshauptmann Markus Wallner großzügig – beim möglichen Freitesten von Abgesonderten fährt das Land jedoch die harte Linie. Nicht nur, dass ein Freitesten nach fünf Tagen nicht möglich ist, sondern erst nach acht – auch die Tests selber dürfen nur bei behördl