Erstes Urteil im Bludenzer Wahlkartenskandal
Dreimonatige Haft auf Bewährung für Wahlhelferin.
Bludenz Eine 28-jährige Frau ist am Bezirksgericht Bludenz wegen Urkundenfälschung und Wahlbehinderung zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Wahlhelferin hatte im Kommunalwahlkampf zur Bürgermeisterdirektwahl in Bludenz 2020 mit gefälschten Anträgen Wahlkarten abgeho