Unteres Rheintal bleibt von Mautpflicht befreit

Gemeinden auch mit zweitem Versuch vor Höchstgericht erfolglos.

Schwarzach Der Verfassungsgerichtshof hat auch die zweite Beschwerde der Gemeinden im mittleren Rheintal zurückgewiesen. Das Höchstgericht beschloss, die Frage keiner Prüfung zu unterziehen. Damit sind die Chancen von Lustenau, Hohenems und den Kummenberggemeinden, die Mautbefreiung im unteren Rhein

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