Ewig warten auf Entschädigung
Vorarlberg ist Schlusslicht bei Ersatz nach Epidemiegesetz.
Wien, Bregenz „Beim Ersatz nach dem Epidemiegesetz, der fällig wird, wenn in Quarantäne befindliche Mitarbeiter von der Firma bezahlt werden, geht es nicht um irgendwelche Hilfen, wo der Unternehmer Bittsteller ist. Hier geht es um einen Rechtsanspruch“, erklärt der Dornbirner Neos-Nationalratsabgeo