Ewig warten auf Entschädigung

Vorarlberg ist Schlusslicht bei Ersatz nach Epidemiegesetz.

Wien, Bregenz „Beim Ersatz nach dem Epidemiegesetz, der fällig wird, wenn in Quarantäne befindliche Mitarbeiter von der Firma bezahlt werden, geht es nicht um irgendwelche Hilfen, wo der Unternehmer Bittsteller ist. Hier geht es um einen Rechtsanspruch“, erklärt der Dornbirner Neos-Nationalratsabgeo

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die VN in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.