Keine Amnestie für Coronastrafen

Was rechtskräftig ist, muss bezahlt werden.

Wien Wer im ersten Lockdown auf- grund des Betretungsverbots im öffentlichen Raum bestraft wurde und keinen Einspruch erhoben hat, muss zahlen; auch wenn der Verfassungsgerichtshof einige Bestimmungen für rechtswidrig erklärte. Eine Generalamnestie ist nicht geplant, teilt das Gesundheitsministerium

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die VN in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.