Keine Amnestie für Coronastrafen
Was rechtskräftig ist, muss bezahlt werden.
Wien Wer im ersten Lockdown auf- grund des Betretungsverbots im öffentlichen Raum bestraft wurde und keinen Einspruch erhoben hat, muss zahlen; auch wenn der Verfassungsgerichtshof einige Bestimmungen für rechtswidrig erklärte. Eine Generalamnestie ist nicht geplant, teilt das Gesundheitsministerium