Höchstrichter bremsen direkte Demokratie aus

Volksabstimmungen nicht mehr gegen den Willen der Gemeindevertretung möglich.

Wien, Ludesch Ob Altach, Gaißau, Hard, Götzis oder Ludesch: Gemeindebürgern war es möglich, mit Hilfe von Unterschriften eine Volksabstimmung zu initiieren. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Möglichkeit nun gekippt. Ohne Zustimmung der Gemeindevertretung sind keine Volksabstimmungen mehr möglich.

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