Höchstrichter bremsen direkte Demokratie aus
Volksabstimmungen nicht mehr gegen den Willen der Gemeindevertretung möglich.
Wien, Ludesch Ob Altach, Gaißau, Hard, Götzis oder Ludesch: Gemeindebürgern war es möglich, mit Hilfe von Unterschriften eine Volksabstimmung zu initiieren. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Möglichkeit nun gekippt. Ohne Zustimmung der Gemeindevertretung sind keine Volksabstimmungen mehr möglich.