Kassenreform hält vor Höchstgericht

Fusion ist nicht verfassungswidrig. Mehr Gewicht für Arbeitgeber.

Wien Die umstrittene Sozialversicherungsreform hat in ihren wesentlichsten Punkten vor dem Verfassungsgericht (VfGH) gehalten. Damit bleibt es bei der Fusion der Träger und einer gleichrangigen Besetzung der Gremien mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Einzelne Aspekte des türkis-blauen Pres

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