Neonazis müssen vor Geschworene
Verstöße gegen das Verbotsgesetz aus dem Jahr 1947 beschäftigen regelmäßig das Feldkircher Landesgericht in Schwurgerichtsbesetzung. Die Gründlichkeit eines solchen Verfahrens hat ihren Preis, der Aufwand für Richter und Geschworene und die Kosten sind beträchtlich. »B1