Justizminister übt in BVT-Affäre Kritik an Staatsanwaltschaft
Wien Das Oberlandesgericht Wien hat festgestellt, dass die Durchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz sowie dreier Privatwohnungen von BVT-Mitarbeitern unzulässig gewesen ist. Nur eine Privatwohnung wurde zu Recht durchsucht. Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat nun eine Prüfung der Causa durch