Justizminister übt in BVT-Affäre Kritik an Staatsanwaltschaft

Wien Das Oberlandesgericht Wien hat festgestellt, dass die Durchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz sowie dreier Privatwohnungen von BVT-Mitarbeitern unzulässig gewesen ist. Nur eine Privatwohnung wurde zu Recht durchsucht. Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat nun eine Prüfung der Causa durch

zum Artikel: Verfassungsschutz bleibt im Visier
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