Versöhnung vor Gericht

Obwohl die Anklage auf Verbrechen der schweren Körperverletzung lautete, kamen zwei Syrer am Landesgericht Feldkirch mit einem außergerichtlichen Tatausgleich davon. Nachdem sie sich erst die Zähne eingeschlagen hatten, sah das Gericht eine Entschuldigung als ausreichend an. »B1

zum Artikel: Nach grobem Kopfstoß eine zarte Umarmung
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