Harder Grundstücksdeal beschäftigt seit gestern erneut die Gerichte. »A5

Zweieinhalb Jahre haben sich die Gerichte mit dem Kauf auseinandergestzt. Jetzt ist klar: Der Vertrag ist nichtig. VN/Paulitsch

Zweieinhalb Jahre haben sich die Gerichte mit dem Kauf auseinandergestzt. Jetzt ist klar: Der Vertrag ist nichtig. VN/Paulitsch

zum Artikel: Rückschlag im Kampf um Boden
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