Sozialhilfe-Beschwerde abgeschmettert

Verfassungsgericht hält Mindestsicherung fast gänzlich für gesetzeskonform.

Bregenz, Wien Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde gegen die Vorarlberger Mindestsicherung abgewiesen. Nur einen Punkt hebt er auf, den Rest halten die Höchstrichter für verfassungskonform. Sowohl die Differenzierung zwischen Asylwerbern und Einheimischen als auch der WG-Tarif zählen dazu.

zum Artikel: Höchstgericht bestätigt Vorarlberger Mindestsicherung
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