Grasser-Prozess vor dem Start

Exminister und 14 weitere Angeklagte im Korruptionsprozess.

Wien Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montag die umstrittene Zuständigkeitsfrage im bevorstehenden Grasser-Prozess geklärt. Richterin Marion Hohenecker bleibt zuständig, der Mega-Korruptionsprozess rund um die Buwog-Privatisierung kann wie geplant heute, Dienstagfrüh, im Wiener Straflandesgerich

zum Artikel: Der Prozess kann beginnen
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