Strengere Regeln für abgelehnte Asylwerber

Wer bei der Ausreise nicht kooperiert, muss künftig mit Geld- und Haftstrafen rechnen.

Wien Heute, Mittwoch, tritt das neue Fremdenrecht in Kraft. Für Flüchtlinge mit negativem Asylbescheid gelten damit schärfere Regeln. Die Novelle erlaubt unter anderem eine Schubhaft von durchgehend 18 Monaten sowie Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro für abgelehnte Asylwerber, die sich weigern, ausz

zum Artikel: Haft- und Geldstrafen im neuen Fremdenrecht
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