Opferrente gilt rückwirkend

Heimopfer können bis Juni 2018 Zusatzrente beantragen und erhalten sie rückwirkend.

Schwarzach. Opfern von Gewalt in Kinderheimen stehen zukünftig in der Pension zusätzliche 300 Euro pro Monat zu. Das Geld kann ab 1. Juli 2017 beantragt werden. Wer dies bis Juni 2018 tut, erhält das Geld rückwirkend ab Juli 2017. Anschließend gibt es das Geld ab dem Monat der Antragstellung, gab Vo

zum Artikel: Noch unklar, wer Rente zahlt
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