Kein Recht auf Umtausch
Schwarzach. Viele nutzen die Tage nach Weihnachten, um unliebsame Geschenke umzutauschen. Was viele aber nicht wissen, solange die Ware in Ordnung ist, muss ein Händler sie weder zurücknehmen noch umtauschen. Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht. /D1