Probeführerschein auf drei Jahre verlängert
Novelle des Führerscheingesetzes sieht Änderungen für Fahranfänger vor.
Schwarzach. Schon bald heißt es für die Führerscheinneulinge noch vorsichtiger am Verkehrsgeschehen teilzunehmen. Nach einer in Begutachtung befindlichen Gesetzesnovelle soll die Frist beim Probeführerschein von zwei auf drei Jahre angehoben werden. Zudem wird in den Katalog der Delikte, bei denen