Probeführerschein auf drei Jahre verlängert

Novelle des Führerscheingesetzes sieht Änderungen für Fahranfänger vor.

Schwarzach. Schon bald heißt es für die Führerschein­neulinge noch vorsichtiger am Verkehrsgeschehen teilzunehmen. Nach einer in Begutachtung befindlichen Gesetzesnovelle soll die Frist beim Probeführerschein von zwei auf drei Jahre angehoben werden. Zudem wird in den Katalog der Delikte, bei denen

zum Artikel: Eine noch längere Testphase für die Führerscheinneulinge
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