Haft für Tritt gegen Fahrrad
dornbirn. Auch wenn es nur ein Fußtritt gegen ein Hinterrad war: Aufgrund seiner immensen Vorstrafenbelastung wurde ein 47-jähriger Vorarlberger am Bezirksgericht Dornbirn wegen Sachbeschädigung zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt. /B1