Haft für Tritt gegen Fahrrad

dornbirn. Auch wenn es nur ein Fußtritt gegen ein Hinterrad war: Aufgrund seiner immensen Vorstrafenbelastung wurde ein 47-jähriger Vorarlberger am Bezirksgericht Dornbirn wegen Sachbeschädigung zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt. /B1

zum Artikel: Zwei Monate Gefängnis für Fußtritt gegen Fahrradreifen
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