Wenn Hetze schnell verjährt

Schwarzach. Wer in der Öffentlichkeit gegen Minderheiten hetzt, zu Gewalttaten aufruft und eine Menge aufstachelt, kann fünf Jahre lang verfolgt werden. Außer es passiert im Netz: Dann ist die Tat bereits nach einem Jahr verjährt, erklärt Dina Malandi vom Verein für Zivilcourage und Anti-Rassismus-A

zum Artikel: Sprache ist extremer geworden
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