Registrierkasse wird Pflicht
Höchstgericht bestätigt Regelung mit kleinen Änderungen.
Wien. Die Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig, sie gilt aber frühestens ab 1. Mai 2016, das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Das Höchstgericht sieht keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Erwerbstätigkeit, erklärte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Diens