Kritik am neuen Suchtgiftgesetz

Wer seinen Joint mit anderen teilt, dem droht eine Strafe. Besonders, wenn Jugendliche mitkiffen, kennt das Strafgesetzbuch keine Gnade.
Wer seinen Joint mit anderen teilt, dem droht eine Strafe. Besonders, wenn Jugendliche mitkiffen, kennt das Strafgesetzbuch keine Gnade.

Novelle am Suchtmittelgesetz sorgt für heftige Kontroversen

Schwarzach. Ab 1. Jänner 2016 tritt das neue Suchtmittelgesetz in Kraft. Demnach droht Konsumenten und Besitzern geringer Mengen von Rauschmitteln keine Strafanzeige mehr, sondern eine Vorladung der Verwaltungsbehörde. Kritiker befürchten unter anderem Zwangsbetreuung für Betroffene. /B1

zum Artikel: Gesetzesnovelle für Drogen lässt die Wogen hochgehen
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