Kritik am neuen Suchtgiftgesetz

Novelle am Suchtmittelgesetz sorgt für heftige Kontroversen
Schwarzach. Ab 1. Jänner 2016 tritt das neue Suchtmittelgesetz in Kraft. Demnach droht Konsumenten und Besitzern geringer Mengen von Rauschmitteln keine Strafanzeige mehr, sondern eine Vorladung der Verwaltungsbehörde. Kritiker befürchten unter anderem Zwangsbetreuung für Betroffene. /B1