Zu Unrecht in der U-Haft

Wer zu Unrecht in Untersuchungshaft gesessen ist, hat unter Umständen Anspruch auf finanzielle Abgeltung.

Feldkirch.  Wer als Angeklagter ungerecht für längere Zeit in Untersuchungshaft gesessen ist, hat unter Umständen Anspruch auf Entschädigung in Form von Geldzahlungen. Erst kürzlich musste ein angeblicher Räuber nach drei Monaten U-Haft aus der Feldkircher Justizanstalt entlassen werden, weil die Be

zum Artikel: Ein staatliches Trostpflaster für ungerechtfertigte U-Haft
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