Messepark punktet vor Gericht
Verwaltungsgerichtshof erklärt Flächenwidmung der Stadt für gesetzwidrig.
Dornbirn. Schock für die Gegner des Ausbaus des Dornbirner Messeparks. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg erklärt die Verordnung der Stadt Dornbirn über die Größe der Handelsflächen im größten Einkaufszentrum des Landes für gesetzwidrig. Die aktuell gewidmeten 17.500 Quadratmeter Verkaufsfläche