Hypo-Schuldenschnitt ist verfassungswidrig

Verfassungsgericht urteilt: Forderungen bleiben bestehen, Landeshaftungen auch.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippte am Dienstag das Hypo-Sanierungsgesetz samt dem ersten Schuldenschnitt von 1,6 Milliarden Euro: Das Gesetz sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums. Unmittelbare Auswirkungen hat der VfGH-Spruch nicht, da das Hypo-Abwicklungsverfahre

zum Artikel: Höchstgericht kippt den Hypo-Schuldenschnitt
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