Hypo-Schuldenschnitt ist verfassungswidrig
Verfassungsgericht urteilt: Forderungen bleiben bestehen, Landeshaftungen auch.
Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippte am Dienstag das Hypo-Sanierungsgesetz samt dem ersten Schuldenschnitt von 1,6 Milliarden Euro: Das Gesetz sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums. Unmittelbare Auswirkungen hat der VfGH-Spruch nicht, da das Hypo-Abwicklungsverfahre