Adoptionsverbot für Homosexuelle gekippt

Verfassungsgerichtshof: Aktuelle Regelung diskriminiert gleichgeschlechtliche Paare.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben. Bisher war ihnen die gemeinsame Adoption fremder Kinder untersagt. Nur Einzelpersonen oder Ehepaare konnten sogenannte „Wahlkinder“ adoptieren. Diese Regelung sei verfassungswidrig, betonte VfGH-Präsid

zum Artikel: "Mehr als Vater, Mutter, Kind"
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